Ich biete Dir gerne meine Zeit, mein Wissen und meine Erfahrung als ganzheitlich ausgerichteter Arzt.
Was deine Behandlungen kosten
SelbstzahlerInnen
Bei mir gibt es keinen Unterschied zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, daß Deine Kosten, beziehungsweise mein Honorar für beide Seiten fair und transparent sind. Jeder Mensch und jedes Problem verdient seine ganz individuelle Zeit. Manche Erkrankungen sind sehr komplex, andere weniger. Wenn dein Problem nicht in 10 Minuten besprochen und behandelt ist, sondern Du eben anderthalb Stunden brauchst, nehme ich mir diese Zeit für Dich.. Genau nach deinem Bedarf und Behandlungswunsch.
Beispiele für zu erwartende Behandlungskosten findest Du rechts nebenstehend auf dieser Seite.
(Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ggf. bis zum 6-fachen Satz ab. Z.B. hier online einzusehen GOÄ Gebührenordnung für Ärzte (online) (e-bis.de).
SelbstzahlerInnen erhalten natürlich eine Rechnung /Quittung für jede Behandlung. Tipp: Frage bei Deiner Krankenkasse, ob Du einen Zuschuss zur Behandlung bekommst.
Therapiesitzung Psychotherapie, Körperpsychotherapie, Systemische Beratung, Paartherapie, Hypnose, Dauer: 30 Minuten- 1,5 Stunden
100,56 €-284,18 €
Kurzberatung telefonisch 15 Minuten
50 €
Chiropraxis, Akupunktur, Neuraltherapie
Ersttermin 100-120 €
jeder Folgetermin 70-90
Homöopathische Erstanamnese
ggf. incl, körperliche Untersuchung 1,5 Stunden
314,76 €
Folgeanamnese 30-50 Minuten
104,92 €-157,38 €.
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Privatversicherte
Privatpatienten und Kassenpatienten. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, daß Deine Kosten, beziehungsweise mein Honorar für beide Seiten fair und transparent sind. Jeder Mensch und jedes Problem braucht seine ganz individuelle Zeit. Und die kann ich deshalb für Dich reservieren. Genau nach deinem Bedarf und Behandlungswunsch.
Privatversicherte bekommen eine Rechnung, um diese bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle zur Erstattung einzureichen. Die Rechnungstellung erfolgt anhand der Gebührenordnung für ÄrztInnen. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Arzt und PatientIn geschlossen.
Die Kosten aller ärztlichen Leistungen, psychosomatische Grundversorgung, Homöopathie, Akupunktur, u.a. schmerztherapeutische Leistungen werden nach meiner Erfahrung bei entsprechender Diagnose und privater Vollversicherung oft komplett und manchmal mit Abzügen von Privatversicherungen erstattet. Manche moderne, bzw. komplementäre Verfahren, wie zum Beispiel Kinesiologie, sind in der GOÄ nicht enthalten. Hier liegt es im Ermessen der privaten Versicherung, ob sie erstattet.
Seit vielen Jahren diskutieren Politik, Privatkassen und Ärzteverbände ohne Ergebnis über eine Reform der Gebührenordnung. Um Dir aber alles was ich kann auch anbieten zu können, zu einem fairen Honorar, rechne ich bei diesen Leistungen mit sogenannten Analogziffern und/oder einem Steigerungsfaktor bis zum 6-fachen Satz ab. Um Überraschungen zu vermeiden, ein Hinweis: Manche Privatkassen oder Beihilfestellen finden immer öfter Gründe, Kosten für Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden nicht oder nur zu einem reduzierten Anteil zu erstatten. Das gilt auch für Leistungen, die sie noch vor fünf Jahren erstattet haben. Der zeitliche Aufwand, gegen negative Leistungsbescheide Einspruch zu erheben, hat enorm zugenommen und steht leider in keinem adäquaten Verhältnis zum Erfolg. Rechne also bitte auch als privatversicherter Patient damit, dass Du einen eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen musst.
Tipp: Wenn Du wissen willst, welche Leistungen in Deinem Versicherungsvertrag und/oder Beihilfevertrag enthalten sind, macht es Sinn Dich vorab dort zu erkundigen.
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